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DEKRA zertifizierter Bausachverständiger

Tätigkeit eines Bausachverständigen

Eine mangelhafte Bauausführung hat es bereits in früheren Zeiten gegeben, es handelt sich hier nicht um ein Phänomen der Neuzeit! Doch besonders in der heutigen Zeit von gesetzlich vorgegebener Niedrigenergiebauweise, Facharbeitermangel in den Bauunternehmen und Höchstpreisen in der Bauwirtschaft sind Baumängel leider mehr denn je an der Tagesordnung. Hinzu kommen umfangreiche Normen, Verordnungen, Anwendungsvorschriften und eine fast endlose Auswahl an Baustoffen, so dass sich die Fehlerquellen, zb bei Anwendung eines falschen Produkts - oder eine nicht fachgerechte Ausführung der Arbeiten mit einem richtigen Produkt multiplizieren können. Dazu gibt es fast endlos viele Beispiele!

Der Bauherr hat einen gesetzlichen Anspruch auf ein korrekt ausgeführtes Bauwerk, welches im Hinblick auf die Konstruktion, den verwendeten Materialien und in der baulichen Umsetzung langfristig den Anforderungen stand hält.

Ihren DEKRA zertifizierten Bausachverständigen, Dipl.-Ing.
Uwe Wulf, erreichen Sie telefonisch unter: (04361) 620 640

Bauherr hat einen gesetzlichen Anspruch

Hier ist guter Rat teuer – ein rechtzeitiges und vor allem möglichst frühzeitiges Einschalten eines Dekra – zertifizierten Bausachverständigen führt von Vornherein zur Vermeidung von Baufehlern, Verwendung falscher Materialien oder falscher Ausführungstechniken. Der Bausachverständige handelt im Namen des Bauherrn und sorgt für ordnungsgemäße Abläufe denn nur so ist sein Geld gut und richtig investiert und die Immobilie hat einen stabilen Wert. Oft sind Fehler bereits in den Tiefen der Konstruktion gemacht worden, so dass sich ein Erkennen des Baumangels schwierig gestaltet und die Beseitigung erschwert, gar unmöglich macht. Hierfür ist die baubegleitende Tätigkeit eines Dekra zertifizierten Bausachverständigen zu empfehlen, um solche fundamentalen Fehler gleich zu Beginn der Bauarbeiten zu vermeiden.

bausachverständiger im norden
Bausachverständiger im Norden

Anfertigung eines qualifizierten Gutachten

Sofern dann doch einmal „das Kind in den Brunnen gefallen ist“ sichtet, bewertet und analysiert der Dekra – zertifizierte Bausachverständigeden Bauschaden und fertigt ein qualifiziertes Gutachten zur weiteren Verwendung, zb gegenüber dem Auftragnehmer, bei Rechtsstreitigkeiten oder gar bei Gericht an. Das Gutachten enthält dann selbstverständlich auch einen fachlichen Vorschlag zur Behebung des Baumangels.

Die Dekra Certification GmbH überprüft das Fachwissen des Bausachverständigen in umfassenden Prüfungen. Die Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenz des Dekra – zertifizierten Bausachverständigen müssen in folgenden Themenkomplexen nachgewiesen werden:

  • Der Bausachverständige muss die Rechte und Pflichten kennen, denen er unterliegt und die er zu erfüllen hat.
  • Der Bausachverständige muss in der Lage sein, Schäden an Gebäuden zu erkennen und zu bewerten.
  • Der Gutachter stellt das Baugutachten fachlich und sachlich korrekt zusammen.
  • Er muß eine schriftliche, für Dritte nachvollziehbare Zusammenfassung, unter Berücksichtigung der Normen ausarbeiten.

Somit ist ein, von einem Dekra zertifizierten Bausachverständigen erstelltes Gutachten für Versicherungen, Bewertungen bei fachlichen Auseinandersetzungen und bei Rechtsstreitigkeiten vom Auftraggeber verwendbar.

sachverständiger bauschadenbewertung der DEKRA
Sachverständiger Bauschadenbewertung der DEKRA

Bausachverständiger im Norden

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Anschrift: Neustädter Straße 26 - 28
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